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Archive for Mai 15, 2014

Die Belgische Katholische Kirche und die Ruanda Massaker


>Das Benzin der Schwestern Maria Kisito und Gertrude

RUANDA-PROZESS IN BELGIEN Würde er nur der Wahrheitsfindung dienen, wäre das schon viel

„Völkermord ist das schlimmste Verbrechen, zu dem Menschen fähig sind. Schon im Entstehen muss es durch die Vereinten Nationen verhindert werden“ – darüber war sich die UNO einig, als 1948 die Konvention zur Verhütung des Völkermords beschlossen wurde. Doch im April 1994 sahen diese Vereinten Nationen zu, als im Herzen Afrikas ein Genozid begann, dem 800.000 Menschen zum Opfer fallen sollten. Ruanda war keine „humanitäre Intervention“ wert.

Mit vier mutmaßlichen Tätern des Völkermords in Ruanda 1994 stehen seit Mitte April – mehr oder weniger direkt – auch gewichtige Institutionen Belgiens vor Gericht. Es geht nicht zuletzt um das Verhältnis von Staat und Recht, aber auch um die Frage, ob eine große Kirche – die katholische in diesem Fall – ihre Mitglieder so ohne weiteres weltlicher Gerichtsbarkeit entziehen kann; zwei der Angeklagten sind Nonnen des Benediktinerordens. Nicht nur dieses Glied der Kirche hat das Möglichste getan – bis hin zu Nötigung von Zeugen -, um eine Wahrheitsfindung vor Gericht zu verhindern.

Belgien, muss man wissen, ist der einzige Staat in Europa, der die Genfer Konvention von 1949 zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, die von allen westlichen Länder ratifiziert wurde, in seine nationale Gesetzgebung überführt hat. Das gilt gleichfalls für die 1993 erfolgte Ergänzung der 49er Konvention durch die Tatbestände „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschheit“. Wenn der jetzige Prozess in Brüssel dennoch auf relativ schmalem Grat balanciert, dann ist das einer Anklage zu verdanken, die allein wegen „begangener Kriegsverbrechen“ erhoben wurde und damit stark auf den militärischen Kontext vieler Vorgänge zwischen April und Juli 1994 in Ruanda abhebt. Sollte es der Verteidigung gelingen, die ihren Klienten zur Last gelegten Handlungen als „nicht innerhalb eines Bürgerkrieges begangene Taten“ darzustellen, würde – in diesem Prozess zumindest – die Rechtsgrundlage für eine Verurteilung entfallen.

Aber immerhin ist in der ungemein zopfigen Justiz Belgiens dieses aufwendige Verfahren in Gang gekommen; umgerechnet fast fünf Millionen DM kostet allein die Präsenz von 171 Zeugen und Experten, die während der nächsten sechs Wochen ihre Aussage abgeben sollen. Dass der liberale Abgeordnete Guy Verhofstad – Motor eines tiefschürfenden Untersuchungsausschusses des Senats 1997 zum Genozid in Ruanda, dessen Erkenntnisse seinerzeit folgenlos blieben – 1999 Premierminister wurde und die lange Kette christdemokratischer Regierungskoalitionen unterbrach, war dafür nicht ganz unerheblich.

Es gehört zu den Widersprüchlichkeiten des Verfahrens, dass 1995 ein christdemokratischer Justizminister gegen den Widerstand der gesamten Justizhierarchie von seinem höchst selten genutzten Weisungsrecht Gebrauch machte und einen Untersuchungsrichter beauftragte, den schon 1994 eingereichten Klagen von nach Belgien geflüchteten Opfern des Genozids nachzugehen. In der Folgezeit sorgte jedoch ein widerständiger Justizapparat dafür, dass sich nichts tat. Wie und warum – das ist ein lehrreiches Kapitel für den selektiven Umgang mit Menschenrechten in Europa.

Order des Generalstaatsanwalts

Nach dem Ende der Gräuel Mitte 1994 hatten zahlreiche Parteigänger des mörderischen Hutu-Regimes bei der einstigen Kolonialmacht Belgien ein Refugium gefunden. So auch die vier Angeklagten, die von Angehörigen ihrer Opfer – sozusagen auf der Straße – wiedererkannt wurden. Zum Beispiel Vincent Ntesimana, der als Physik-Professor der Universität Butare am Physikalischen Institut der urkatholischen Universität Löwen untergekommen war. Andere ruandische Mitarbeiter erkannten ihn dort als denjenigen, der als Vorsitzender der akademischen Personalvertretung an der Ruandischen Nationaluniversität Butare die Listen von Tusti-Mitgliedern verfasst hatte, die dann von Hutu-Extremisten exekutiert wurden. Zudem ist bezeugt, dass Ntesimana zu den Kolporteuren des Pamphlets Zehn Gebote für Hutus zählte, das als ideologisches Manifest des Hutu-Chauvinismus galt. Einige Indizien sprechen sogar für eine (Mit-) Autorschaft.

Eine (erste) formelle Anzeige gegen Ntesimana wurde im September 1994 vom Bruder eines der Opfer in Butare eingereicht. Der Brüsseler Oberstaatsanwalt Dejemeppe ließ jedoch die Sache zunächst einmal einschlafen. Erst als die Anwälte des Klägers Anfang 1995 an die Öffentlichkeit gingen, gab es eine Anweisung des Justizministers an den Untersuchungsrichter Vandermeersch – nebenberuflich Jura-Professor an der Universität Löwen -, der Ntesimana prompt in Untersuchungshaft nehmen ließ. 14 Monate später allerdings musste der nach einem Haftprüfungstermin wieder entlassen werden: Vor dem erwähnten Untersuchungsausschuss des Senats gab Richter Vandermeersch später den Anruf eines Brüsseler Oberstaatsanwalts am 18. Juni 1996 zu Protokoll, der ihn „im Namen des Generalstaatsanwalts des Königreiches Belgien“ aufforderte, das Verfahren gegen Ntesimana einzustellen.

Mehr als nur verschleppt wurde eine Anklage auch bei den beiden Kloster-Schwestern Maria Kisito und Gertrude. Ihnen wird zur Last gelegt, Tutsi, die auf dem Kloster-Gelände der Benediktiner in Butare Zuflucht gesucht hatten, nicht nur den Macheten der Interahamwe-Milizionäre ausgeliefert zu haben, sondern aktiv an Massakern beteiligt gewesen zu sein. Überlebende bezeugen, die Schwestern hätten selbst Benzin an die Mörder verteilt, damit etwa 700 Flüchtlinge, die sich in einer Garage verbarrikadiert hatten, bei lebendigem Leibe verbrannt werden konnten.

Flucht aus dem Refugium

Der gesamte Orden kam dann im August 1994 in ein Benediktiner-Kloster nahe der wallonischen Kapitale Namur und wurde dort regelrecht unter Sequester gestellt: Für alle Schwestern galt ein absolutes Kontaktverbot zur Außenwelt. Wer sich entziehen und über die Handlungen der beiden jetzigen Angeklagten aussagen wollte, konnte dies nur durch eine zweite Flucht – diesmal aus dem „sicheren“ Kloster in Belgien -, um Pressionen der Obrigkeit zu entgehen. Diese Sequestrierung war kein Einzelfall. So wurde ein hohes Mitglied des belgischen Ordens der Weißen Väter nach Ruanda geschickt, um dort Zeugen vor allem aus kirchlichen Einrichtungen unter Druck zu setzen, keine Aussagen zum Handeln der beiden Benediktiner abzugeben oder – wie Untersuchungsrichter Vandermeersch festhielt – wieder zurück zu ziehen. Laut Strafprozessordnung nicht gerade ein lässliches Delikt.

Über alldem schwebt die Frage, weshalb noch eine ganze Reihe anderer mutmaßlicher Täter des ruandischen Genozids bisher im belgischen Exil unbehelligt bleiben konnten. Mindestens vier bisher nicht aufgegriffene Anzeigen-Dossiers betreffen den hochexplosiven Fall der gezielten Ermordung von zehn belgischen Blauhelm-Soldaten – sie waren zum Schutz der „gemäßigten“ Hutu-Premierministerin Agathe Uwilingiyimana eingesetzt – und von drei belgischen Entwicklungshelfern, denen ihr distanziertes Verhältnis gegenüber dem einstigen Hutu-Regime zum Verhängnis wurde. https://www.readability.com/articles/xxkndy0v

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