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GRECO Europarat Report beleuchtet die Politische Korruption in Deutschland im Verbund mit der Justiz

Februar 1, 2010 3 Kommentare

Pressemitteilung – 937(2009)

Staatengruppe gegen Korruption veröffentlicht Bericht über Deutschland

Straßburg, 09.12.2009 – Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) hat heute ihren Evaluierungsbericht der dritten Runde über Deutschland veröffentlicht (Thema I – Strafrechtliche Verfolgung, Thema II – Transparenz der Parteienfinanzierung), nachdem die deutschen Behörden ihre Genehmigung erteilt haben. Der Bericht stellt zwei getrennte Themen in den Mittelpunkt: Strafrechtliche Verfolgung von Korruption und Transparenz der Parteienfinanzierung. Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind folgende:

Die mit der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption in Deutschland befassten Personen unternehmen wirkliche Anstrengungen, um die ihnen derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel bestmöglich zu nutzen. Doch trotz Deutschlands wirtschaftlicher Kraft unterliegen die rechtlichen Mittel für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Korruption bestimmten Einschränkungen, wenn es um grenzüberschreitende Formen von Korruption geht.

Es ist bedauerlich, dass der deutsche Bundestag es in der letzten Legislaturperiode nicht geschafft hat, den Gesetzesentwurf zur Überarbeitung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption zu verabschieden. Dieser Gesetzesentwurf wurde im Jahre 2007 vorgelegt und hätte Deutschland in die Lage versetzt, das Strafrechtsübereinkommen über Korruption (SEV 173) und das Zusatzprotokoll (SEV 191) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Korruption zu ratifizieren.

Besonderen Anlass zur Sorge gibt die Tatsache, dass bestimmte Gruppen von Personen unter eingeschränkte Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption fallen. Dies könnte in der breiten Öffentlichkeit den Eindruck hervorrufen, dass Teile der deutschen Gesellschaft nicht denselben Rechtsregeln wie der Rest der Bevölkerung unterliegen, wenn es um die Bewahrung der Integrität bei den sozialen, politischen und geschäftlichen Beziehungen geht.

Die GRECO fordert Deutschland auf, die bestehenden rechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption zu ergänzen, und zwar im Hinblick auf die Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung der aktiven und passiven Bestechung von Parlamentariern, ausländischen Beamten und auf internationaler Ebene angestellten Personen. Die GRECO fordert die deutschen Behörden auch auf, ihre Strafverfolgung bei Bestechung in der Privatwirtschaft auszuweiten, die unerlaubte Einflussnahme strafrechtlich zu ahnden und die Regeln für die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland für Korruptionsstraftaten zu harmonisieren und auszuweiten.

Deutschland hat ein liberales Modell für die Finanzierung politischer Parteien gewählt. Doch hat das [deutsche] Gesetz über die politischen Parteien zu einem großen Teil die Empfehlung Rec(2003)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über gemeinsame Regelungen zur Bekämpfung der Korruption bei der Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkampagnen des Europarates umgesetzt. Auf dieser Grundlage muss die deutsche Gesetzgebung nur angepasst werden, um besser mit Wählerverbänden umzugehen.

Auch muss die zunehmende Praxis des Sponsoring erneut überprüft werden. Darüber hinaus steht trotz unbestreitbarer Anstrengungen zur Stärkung der Transparenz der finanziellen Tätigkeiten von politischen Parteien die relevante finanzielle Information der breiten Öffentlichkeit nur nach beträchtlichen Verzögerungen von bis zu zwei Jahren zur Verfügung.

Die vom deutschen Bundestag ausgeübte Überwachung gibt Anlass zu großer Besorgnis vonseiten der GRECO. Es besteht die dringende Notwendigkeit einer Überprüfung der Situation von Abgeordneten im Hinblick auf die Finanzierung ihrer politischen Tätigkeit und ihre Unterwerfung unter strengere Regeln bezüglich des Erhalts von Unterstützung aus privaten Quellen (insbesondere aufgrund der aktuellen Lücken bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption bei Parlamentsmitgliedern).

Der Bericht richtet insgesamt 20 Empfehlungen an Deutschland. Die GRECO bewertet die Umsetzung dieser Empfehlungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 mittels ihres Sonderverfahrens für die Einhaltung der Empfehlungen.

Weitere Informationen zur GRECO

http://www.myvideo.de/watch/1863606/BANANENREPUBLIK_DEUTSCHLAND_3

Direktion für Kommunikation des Europarates GRECO Report über Deutschland Original

Europarat sieht schwere Mängel bei Korruptionsbekämpfung

Deutschland sollte im Kampf gegen die Korruption von Politikern und internationalen Beamten nach Einschätzung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates Greco schärfer durchgreifen. Bei den nationalen Abgeordneten ist den Experten eine „außerordentlich beschränkte Definition von Korruption“ aufgefallen, die lediglich den „Kauf oder Verkauf von Stimmen bei Wahlen“ einschließt. Auch an der Parteispenden-Regelung gibt es Kritik.

http://www.handelsblatt.com

https://i0.wp.com/www.santas-little-helper.de/wlw/BananenrepublikDeutschland_1192B/image.png

Der Mafiös aufgebaute Politische Bestechungs Apparat in Deutschland mit einer Weisungs gebundenen Justiz

Werner Rügemer:

Ja. Der Bundesgerichtshof selbst hat im Dezember 2007 anlässlich eines Urteils im Kölner Müllskandal festgestellt, dass die Justiz für Fälle hochrangiger Wirtschaftskriminalität nicht angemessen ausgestattet ist, deswegen werde gegen solche Wirtschaftskriminelle zu selten ermittelt, Ermittlungen dauern zu lange und können nicht zuende geführt werden, Straftaten verjähren, täterschonende Deals wie im Falle des Deutsche Bank-Chefs Ackermann nach der Fusion von Mannesmann/Vodafon dienen als Ausweg. Der BGH hat damals dem Gesetzgeber und der Regierung aufgetragen, die Justiz personell und technisch besser auszustatten – seitdem ist nichts passiert.

Ist hier die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und Finanzämter von Bedeutung?

Werner Rügemer: Weisungsabhängigkeit in Verbindung mit Personalknappheit und Parteibuchwirtschaft. Leitende und Generalstaatsanwälte werden mehrheitlich nach Parteibuch und Parteienproporz berufen. Auch die Mitgliedschaft von leitenden Staatsanwälten in Rotaryclubs kann durchaus eine Rolle spielen; das zeigte sich etwa im Fall der Bochumer Staatsanwältin Lichtinghagen. Sie leitete die Ermittlungen bei den vermögenden Steuerhinterziehern wie dem Postchef Zumwinkel und deren Liechtensteiner Stiftungen: Frau Lichtinghagen wurde abberufen und an ein Amtsgericht versetzt.

„Private Kapitaleigentümer haben alle Rechte“

Dass die Regierung von Roland Koch in Hessen Steuerfahnder, die ebenfalls die Fälle von vermögenden Steuerhinterziehern gesetzeskonform bearbeiten wollten, sogar mithilfe von psychiatrischen Gefälligkeitsgutachten hinausgemobbt hat, hat in den regierenden Kreisen und bei der Wirtschaftselite keinen Protest erregt – obwohl man hier ansonsten geläufig den Rechtsstaat beschwört.

Wie ist es in der Ära der Bagatellkündigungen und der Bankenrettungsschirme um das Verhältnis von Kapital und Arbeit bestellt?

Werner Rügemer: Vereinfacht gesagt: Die privaten Kapitaleigentümer haben alle Rechte einschließlich des „Rechts“, das geltende Recht zu brechen bzw. brechen zu lassen, und sie haben den Zugriff auf die staatlichen Gelder, während Beschäftigte und Arbeitslose immer mehr dem verrechtlichten Unrecht unterworfen werden.

Wie verträgt sich die juristische Ungleichbehandlung mit unserer Verfassung?

Werner Rügemer: Gar nicht. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hier steht also nicht, dass die Würde des privaten Kapitaleigentümers unantastbar sei. Weiter wird bei den unveräußerlichen und unveränderbaren Grundrechten z.B. die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und die „körperliche Unversehrtheit“ gefordert (Artikel 2), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3), Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10), freie Wahl des Arbeitsplatzes und Verbot der Zwangsarbeit (Artikel 12). Alle diese Rechte werden für die abhängig Beschäftigten und Arbeitslosen systematisch verletzt. Natürlich muß auch Artikel 14 herangezogen werden: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31979/1.html

siehe Klima Wandel Betrugs Lüge, siehe Scheine Grippe Betrug der SPD Ministerin Ulla Schmidt, Fake Projekte der Entwicklungshilfe und Selbst Bedienung aus öffentlichen Töpfen bis hin zu „Geister Diplomaten“, welche noch nie jemand in einer Botschaft gesehen hat.