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20 Jahre Christian Drosten, Landt Betrug, mit den technischen Müll PCR Tests und WHO, RKI immer dabei

Der Erfinder des PCR Tests, Nobelpreis Träge: Kary Mullis,r sagte sofort „das es Betrug“ ist, mit PCR Tests eine Infektions nachweisen zu können. Auch viele Professoren schon damals, wie Prof. Ulrike Kämmerer. Bei Verbrecher Organistionen wie dem RKI, war es de „Goldene Standard“ Viele Fragen, für das kriminelle Enterprise, die auch technisch einen derartigen Müll seit 20 Jahren als Betrugs Masche duldeten.

PCR Test, der totale Unfug, Impfstoffe und gut geschmiert: Christian Dorsten

 
April 2, 2020
 
Berlin Labor, Charite ein Bomben Betrugs Geschäft

Heute massiv gelöscht: die Verbrechen des Markus Söder, mit den PCR Tests

Politicians visit Roche development laboratory

https://www.roche.de/presse/news/bundesgesundheitsminister-spahn-und-bayerischer-ministerpraesident-soeder-besuchen-roche

Sensations-Studie beweist unfassbare Fehlerquote bei PCR-Tests und fordert Konsequenzen

Prof. Ulrike Kämmerer – Bilder: Screenshot / Odysee, Hintergrund via freepik / alexkich

Die hohe wissenschaftliche Qualität dieser peer-reviewten Arbeit zu betonen, ist wichtig. Die Autoren haben mit ihrer umfangreichen Studie fatale Fehler in der Pandemiebewältigung aufgezeit und Mittel und Wege angeboten, um eine Wiederholung zu vermeiden. Der Drosten-PCR-Test war immer untauglich, die Reaktionen und Manipulationen durch die Politik völlig falsch. Der Text enthält aber auch “Bomben” wie den Nachweis, dass der Omicron Stamm in keinem Zusammenhang mit früheren SARS-CoV-2-Stämmen stand. Jeder Satz in der Conclusio ist Skandal und Sensation zugleich.

Der Titel der Studie weist noch nicht auf ihre Brisanz hin – diese Aufgabe übernehmen wir bei Report24 gerne: “RT-PCR Test Targeting the Conserved 5′-UTR of SARS-CoV-2 Overcomes Shortcomings of the First WHO-Recommended RT-PCR Test”. Es geht aber nicht nur darum, dass es viel tauglichere Tests zur Bestimmung von Erregern gibt. Im Grunde genommen geht es in dem Papier, das im “International Journal of Vaccine Theory, Practice and Research” erschienen ist und der wissenschaftlichen Peer-Review-Prüfung unterzogen wurde, um die Aufarbeitung der gesamten Pandemie und alle aus politischen und ideologischen Gründen gesetzten Maßnahmen. Diese Maßnahmen ergaben nicht nur keinen Sinn sondern beruhten auf einer völlig falschen wissenschaftlichen Basis, dem Drosten-PCR-Test.

 

Die Autoren sind auch im Mainstream keine Unbekannten, allen voran die unermüdliche Aufklärerin Prof. Apl. Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer vom Unversitätsklinikum Würzburg. Außerdem Dr. Sona Pekova, Expertin für Molekulardiagnose, Dr. Rainer J. Klement vom Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt, Dr. Pieter Borger von der Universität Rotterdam, Dr. Klaus Steger aus Lörrach und Prof. Klaus Steger von der Universität Gießen.

So schreiben die Autoren in ihrem Abstract:

Zum ersten Mal in der Medizingeschichte wurde ein Labortest (RT-PCR) als alleiniges Kriterium zur Diagnose einer Krankheit (COVID-19) und zur Definition der Infektiosität eines Virus (SARS-CoV-2) ohne Bewertung klinischer Symptome und ohne Nachweis eines replikationsfähigen Virus verwendet, um die Durchführung bevölkerungsweiter, ungetesteter Interventionen zu rechtfertigen.

Die Ziele der Studie sind

(1) ein robustes quantitatives RT-PCR (RT-qPCR)-Protokoll zu evaluieren, das große Bedenken überwindet, die in der wissenschaftlichen Gemeinschaft bezüglich des ersten von der WHO empfohlenen RT-qPCR-Protokolls für SARS-CoV-2-Sequenzen geäußert wurden,

 

(2) zur Charakterisierung einzelner SARS-CoV-2-Stämme, die in der Tschechischen Republik von Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 zirkulierten, unter Anwendung der Sequenzierung der nächsten Generation und

(3) zur Wiederaufnahme des wissenschaftlichen Dialogs und zur Rückkehr zur vernünftigen und evidenzbasierten Medizin.

Wir stellen einen RT-qPCR-Test vor, der zum Nachweis aller bisher bekannten SARS-CoV-2-Varianten entwickelt wurde, ohne falsch-positive Ergebnisse zu produzieren. Basierend auf dem genomischen Mutationsprofil zeigen wir, dass die drei einzelnen Wellen (Herbst 2020 bis Frühjahr 2021) in der Tschechischen Republik aufeinanderfolgend waren, aber keine direkte genomische Beziehung zueinander hatten. Dies wurde bei der Omicron-Variante deutlich, die keine direkte evolutionäre Verbindung zu einer der vorherigen SARS-CoV-2-Varianten aufwies.

Darüber hinaus liefern wir Belege dafür, dass vernachlässigte Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis nicht nur zur Veröffentlichung des von der WHO empfohlenen Charité RT qPCR-Protokolls führten, sondern auch zu gesundheitlichen Problemen: Unnötige Quarantäne gesunder Personen sowie Lockdowns und grausame Kollateralschäden für Gesellschaften und Volkswirtschaften weltweit durch eine hohe Zahl falsch-positiver „PCR-Fälle“.

 

Andererseits wurden ansteckende symptomatische Personen durch falsch-negative Testergebnisse in falscher Sicherheit gehalten, was zu COVID-19-Clustern führen konnte. Sowohl unsere Ergebnisse als auch Literaturdaten bestätigen, dass die regelmäßige Validierung jedes PCR-basierten diagnostischen Tests durch Sequenzierung obligatorisch ist. Um künftiges Fehlverhalten zu verhindern, braucht die Wissenschaft einen Realitätscheck und muss den wissenschaftlichen Dialog neu aufnehmen und sich von politischer Einflussnahme und Dogmen befreien.

Die vollständige Studie finden Sie hier: (PDF) RT-qPCR test targeting the conserved 5´-UTR of SARS-CoV-2 overcomes major shortcomings of the first WHO-recommended RT-qPCR test (researchgate.net)

Natürlich ist die gesamte Studie lesenswert, doch sie würde den Rahmen unserer Möglichkeiten sprengen. Deshalb beschränken wir uns auf die wesentlichen “Infoboxen” und auf die abschließende Zusammenfassung, die ohnehin sehr umfangreich ausgefallen ist.

Infobox 1: Kein diagnostischer Wert der RT-PCR zum Nachweis eines infektiösen Virus

https://report24.news/sensations-studie-beweist-unfassbare-fehlerquote-bei-pcr-tests-und-fordert-konsequenzen/

Veröffentlicht am von Illa

Das Fehlerprotokoll

Im Jahr 2003 entstand im Hamburger „Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin“ (BNI) der PCR-Test auf das Virus SARS-CoV, das das Schwere akute respiratorische Syndrom SARS verursachen soll. Entwickelt wurde er damals von Christian Drosten und seinem Kollegen Stephan Günther, auch Olfert Landt war mit TIB Molbiol schon dabei. [1] Seitdem haben Drosten und Landt diverse PCR-Protokolle bzw. ‑Kits geliefert einschließlich der Zutaten für den aktuellen „Drosten-Test“ schlechthin. Dieses PCR-Protokoll wurde am 13./14. Januar 2020 von der WHO veröffentlicht und die Publikation in einer Fachzeitschrift erfolgte wenig später: „Corman VM, Landt O, Kaiser M, et al. Detection of 2019 novel coronavirus (2019 nCoV) by real time RT PCR. Euro Surveill 2020; 25: 2000045“.

Erschienen ist die Arbeit am 23. Januar 2020 in Eurosurveillance [2], nachdem sie am 21. eingereicht und am Folgetag angenommen worden war – ein absoluter Rekord für einen als „Research“ deklarierten Artikel [3]. Für die Autoren war es wichtig, in dieser und nicht erst eine Woche später in der nächsten Ausgabe des Journals zu erscheinen und den Wettlauf um die Erstpublikation als Voraussetzung für viele Zitationen zu gewinnen, die wiederum in der akademischen Welt mitbestimmend für Sein und Nichtsein sind. Inzwischen ist die stattliche Anzahl von über 7000 Zitationen zusammengekommen [4] – allerdings haben dazu auch Kritiker des PCR-Protokolls beigetragen wie die Autoren des „Corman-Drosten Review Reports“ [5], die aufgrund schwerer Mängel von Eurosurveillance gefordert hatten, den Artikel von Corman et al. zurückzuziehen. Hier geht es um die Frage, ob das PCR-Protokoll für SARS-CoV‑1 von 2003 schon die gleichen Fehler aufwies wie sein aktueller Nachfolger für SARS-CoV‑2. Als Richtschnur dient dazu die Fehleranalyse des „Corman-Drosten Review Reports“.

Immer zu wenig Zielgene, falsche Anordnung: „was den Test … ungeeignet macht“

Drosten und weitere 25 Autoren (darunter die Niederländer Ron Fouchier und Albert Osterhaus sowie Herbert Schmitz vom BNI) publizierten 2003 im „New England Journal of Medicine“ (NEJM) die Arbeit „Identification of a Novel Coronavirus in Patients with Severe Acute Respiratory Syndrome“ [1]. Darin enthalten ist die Abbildung 1 mit dem Protokoll 6 für die PCR – genauer: die meist verwendete Realtime-PCR, deren Verlauf „in Echtzeit“ verfolgt werden kann. Dies sind die Angaben für die Testung (zwei Primer, eine Sonde) auf ein Zielgen, das sich auf der ORF1b-Region (Replikase-Gen RdRp) befindet und einen Abschnitt (Amplikon) von 77 Nukleotiden (bp) umfasst.

2004 publizierte Drosten als alleiniger Autor den Beitrag „Detection of SARS-Coronavirus in the LightCycler by S‘-Nuclease Real-Time RT-PCR“ für ein Handbuch zur „Rapid Cycle Real-Time PCR“. [6] Darin war zusätzlich zum ORF1b-Protokoll ein weiteres zum N‑Gen von 128 Nukleotiden enthalten, das aber wohl erst zur Verfügung stand, als SARS schon wieder vorbei war. Drosten schrieb zu seinen Testanleitungen in diesem Buch:

„Sie können verwendet werden, um eine gültige Bestätigung von SARS in Übereinstimmung mit den von der WHO während der SARS-Epidemie 2003 herausgegebenen Richtlinien zu erhalten […]. Positive Befunde in einem der beiden Assays können durch den anderen querbestätigt werden. […]
Laboratorien, die RT-PCR zur Bestätigung von SARS einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass von der WHO vorgeschrieben wird, positive Befunde durch Wiederholung des Tests zu bestätigen
– aus einem anderen klinischen Probentyp des selben Patienten (z. B. Atemwegsprobe und Stuhl), oder
– aus dem gleichen Probentyp, der zu einem anderen Zeitpunkt entnommen wurde, oder
– aus derselben Probe mit einem Assay, der auf eine andere Genom-Region abzielt.
Idealerweise sollten immer zwei oder mehr Tests, die auf unterschiedliche Genom-Regionen abzielen, angewendet werden.“ [6]

Das Genom der SARS-Coronaviren ist ca. 30.000 Nukleotide lang. Der von den Primern begrenzte Abschnitt des Gens für ORF-1b hat die Position 18.187–18.264, der für das N‑Gen 28.176–28.286 – gemeinsam belegen sie den Bereich von 18.187 bis 28.286 [6] und damit ca. 10.000 Nukleotide, umfassen also nur ein Drittel des gesamten Genoms von SARS-CoV‑1. Damit kann bestenfalls angenommen werden, dass dieses Stück in der entnommenen Probe intakt vorhanden war – für den großen Rest gibt der Test keinerlei Informationen. Ein solches Bruchstück würde jedoch das gleiche Signal geben wie ein vollständig vorhandenes Genom und damit ist die positive Reaktion beider Zielgene kein Beleg für das Vorhandensein des intakten Virusgenoms geschweige denn die Fähigkeit des Virus zur Replikation als Voraussetzung für dessen Infektiosität. Das war auch ein Kritikpunkt am „Drosten-Test“:

„Selbst wenn wir also drei positive Signale (d.h. die drei Primerpaare ergeben 3 verschiedene Amplifikationsprodukte) in einer Probe erhalten, beweist dies nicht das Vorhandensein eines Virus. Ein besseres Primerdesign würde terminale Primer an beiden Enden des viralen Genoms haben. Dies liegt daran, dass das gesamte virale Genom abgedeckt wäre und drei positive Signale besser zwischen einem vollständigen (und damit potentiell infektiösen) Virus und fragmentierten viralen Genomen (ohne infektiöse Potenz) unterscheiden können.“ [5]

Bei den drei 2020 in Eurosurveillance genannten Zielgenen (RdRp‑, E‑, N‑Gen) wird etwa die Hälfte des Genoms nicht von den Tests erfasst, wie in der Graphik veranschaulicht wird. Weggelassen wurde aber schon im Januar 2020 das N‑Gen, wodurch sich der erfasste Bereich von 15.361 bis 26.253 erstreckt, also – wie bei SARS-CoV‑1 – auf ca. 10.000 Nukleotide und damit nur auf ein Drittel des gesamten Genoms. Seit Frühjahr 2020 ist es sogar üblich, nur auf das E‑Gen zu testen [7], also weniger als 1% des Genoms, um dann zu behaupten, man habe das Virus nachgewiesen und daraus eine Infektiosität mitsamt diversen „Maßnahmen“ plus „Impfung“ abzuleiten.

Diese Abbildung für die Kritik am „Drosten-Test“ läßt sich auf das PCR-Protokoll von 2003 übertragen und damit gilt nicht nur für SARS-CoV‑2, sondern auch für SARS-CoV‑1: „Der Test kann nicht zwischen dem ganzen Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden, was den Test als spezifisches Diagnosewerkzeug zur Identifizierung des SARS-CoV-2-Virus und zur Ableitung von Rückschlüssen auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet macht.“ [5]

Immer zu viele Zyklen, kein Cutoff: „so dass der Test … ungeeignet ist“ 

https://www.corodok.de/das-fehlerprotokoll/#more-52774

Coronavirus: Deutschland rechnete schon 2013 mit einem Ausbruch

Deutschland überrascht vom Coronavirus? Mitnichten, bereits 2013 rechnete die Bundesregierung mit einem möglichen Ausbruch und schlitterte 2020 trotzdem in die Katastrophe.Das war auch Kanzlerin Merkel, wie auch dem Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt.…

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Der Maskenbetrug ist entzaubert
Der PCR-Test ist nicht validiert
PCR: Ein DNA-Test wird zum Manipulationsinstrument
Der Betrug beim Fleischfabrikanten Tönnies ist aufgeflogen
Schwedens Fakten widerlegen den Glauben an Corona
Gerichtsprotokolle bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus
Alle führenden Wissenschaftler bestätigen: COVID-19 existiert nicht

Mafiöse Umtriebe! und plötzlich hat eine kleine Firma, die nie angemeldeten Test, die nie valuiert wurden, nie auf Evidenz gepfüft wurden alle Rechte, machen millionen damit.

Ein Profi Betrüger Christian Drosten und Mafiös aufgebaut die gut von Bill Gates geschmierte Charite! Profit mit Müll und angeblich alle Rechte an eine kleine Firma abgetreten!

Der Goldjunge
Verbirgt sich hinter der Dampfplauderei des Herrn Drosten womöglich anderes als humanistische Philanthropie?
von Erik R. Fisch, Jens Wernicke

Foto: Paolo Schorli/Shutterstock.com

Die Antworten der Charité auf unsere Pressefragen sind da (1) und lassen die näheren Umstände der Entwicklung und Verbreitung des sogenannten Drosten-Tests immer dubioser erscheinen. Laut Auskunft der Charité hat Prof. Christian Drosten den SARS-CoV-2-Test im Auftrag der Charité in seiner Arbeitszeit entwickelt. Die Urheberrechte liegen gemäß Technologietransferrichtlinie somit bei der Charité. Die Charité will eine mögliche Patent- oder sonstige Schutzfähigkeit noch nicht einmal geprüft haben, weil eine „gewinnorientierte Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der Pandemie aus (ihrer) Sicht (…) nicht geboten“ sei. Pikant hierbei: Drosten hat der Charité die abgeschlossene Entwicklung seines Tests, dessen Blaupause er blitzschnell bei der WHO einreichte, entgegen seiner Meldepflicht gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz gar nicht erst angezeigt.

Die Charité lässt entgegen ihres angeblich rein humanitären Ansatzes dann aber zu, dass andere, wie insbesondere die auf Initiative von Prof. Drosten „von Beginn an“ auf reiner Vertrauensbasis — ohne Verschwiegenheitspflicht oder Wettbewerbsverbot — in die Entwicklung des SARS-CoV-2-Tests eingebundene „kleine“ Berliner Firma TIB Molbiol Syntheselabor GmbH mit einem Jahresgewinn vor Corona von circa 7,3 Millionen Euro sich eine goldene Nase verdient. Deren Geschäftsführer Olfert Landt lässt uns wissen, Prof. Drosten und er seien keine Busenfreunde, obgleich die beiden seit nunmehr 17 Jahren für jeden neuen Virus wie Vogelgrippe, Schweinegrippe, MERS, ZIKA et cetera immer als allererste mit einem neuen Test herausgekommen sind.

Ein eingespieltes Doppelpack: Prof. Drosten als wissenschaftliches Sprachrohr seiner renommierten Arbeitgeber Bernhard-Nocht-Institut und Charité, TIB Molbiol als eilfertige Produzentin der jeweiligen Drosten-Testkits. Bei den SARS-CoV-2-Testkits durfte TIB Molbiol der Charité sogar „sendetechnische Unterstützung“ bei Auslieferungen an Empfängerlabore in Thailand, Vietnam, Hongkong leisten, die Prof. Drosten persönlich ausgewählt hatte, also als erste Firma auf der Welt den Drosten-Test kostenlos versenden, ein diagnostisches Goody Bag sozusagen mit einem Empfehlungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Olymp. Der Türöffner schlechthin.

Nachbestellungen, so darf man vermuten, erfolgen nicht bei Prof. Drosten sondern direkt bei TIB Molbiol. Dadurch habe TIB Molbiol jedoch, wie die Charité sich beeilt zu versichern, „keinen Wettbewerbsvorteil in Anspruch nehmen können“. Häh, noch nie was vom First-Mover-Vorteil gehört? Geht da was zwischen Prof. Drosten, Charité und TIB Molbiol?………………………………..
Dies ist Ihnen ja nicht nur bei SARS und bei MERS gelungen, wie es geradezu sträflich schlampig recherchiert in Ihrem Wikipedia-Eintrag heißt (2). Warum ist hier nicht erwähnt, dass Sie die gleiche heroische Leistung schon viele weitere Male vollbracht haben? Insgesamt mindestens sieben Mal — und das sind möglicherweise nur die einer breiteren Öffentlichkeit bekannten Erfolge!

All den nachstehenden Viren sind Sie mit ihren cleveren Tests seit 2003 immer als erster auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020) (3).

…………

Verzicht auf Rechtsschutz aus Humanität? Das wäre ja mal was. Aber die Humanität scheint da doch ziemlich einseitig auf Seiten der Charité zu liegen, wenn man sich die unverhohlene Freude von TIB Molbiol Geschäftsführer Olfert Landt über die millionenfach verkauften SARS-CoV-2-Testkits vor Augen führt. Sein Sohn klebe wegen der schier unglaublichen Anzahl an Bestellungen nunmehr 60 Stunden pro Woche die Etiketten auf die Verpackungen seiner Testkits, lässt uns der Miteinreicher des Drosten-Testprotokolls bei der WHO wissen (8). …………..

Kann man nur hoffen, dass die Charité in all dem buchhalterischen Kuddelmuddel nicht unbemerkt insolvenzbedroht ist, sonst wäre ein Verzicht auf einen üppigen Vermögenswert wie ein Patent für den SARS-CoV-2-Test ja unter Umständen sogar noch als Gläuberbenachteiligung zu werten.
………………………………….
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

Bei jedem Betrug dabei

oder ist mit Monsanto Giften überall dabei.

Dr. Jefferson (University of Oxford): Corona-Lockdown sinnlos

Das British Medical Journal (BMJ) berichtet in dem Artikel „Covid-19: four fifths of cases are asymptomatic, China figures indicate„, dass 4 von 5 testpositiven Coronapatienten keine Symptome zeigen. Dr. Thomas Jefferson, Epidemiologe und Research Fellow der University of Oxford, hinterfragt den Sinn des Lockdowns. Er kritisiert die öffentlichen Maßnahmen von Regierung und Behörden.

Bildschirmfoto vom 2020-04-11 13-05-51

General: Hans-Ulrich Holterm dabei, Chef Arzt der Bundeswehr, bei vielen geheimen Auslands Einsätzen schon vor 30 Jahren dabei auch im Irak und Afrika: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ulrich_Holtherm

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  1. navy
    Mai 14, 2023 um 3:23 pm

    PCR Betrug lange geplant

    Plandemie: Gesundheitsbehörden ignorierten aussagekräftigen Covid-Test zur Infektiösität

    Symbolbild: Forschungslabor; Pixabay / Belova59

    Trotz aller Einwände bezüglich der Aussagekraft der RT-PCR-Tests beharrte die US-amerikanische CDC zusammen mit den Gesundheitsbehörden weltweit auf diesen angeblichen “Goldstandard”. Dabei wurde ein bereits im Mai 2020 verfügbarer aussagekräftiger Test ignoriert, der die Infektiösität von “Asymptomatischen” feststellen konnte. Dieser stellte nämlich fest, dass 96 Prozent dieser Menschen nicht infektiös waren.

    Es ist seit Langem bekannt, dass die gerne als “Goldstandard” bezeichneten RT-PCR-Tests in Wirklichkeit völlig unzureichend sind. Oftmals mit zu hohen cT-Werten gefahren wurden Menschen als “infiziert” klassifiziert, obwohl sie weder irgendwelche Symptome aufwiesen, noch überhaupt in der Lage waren, das Virus zu verbreiten und andere Menschen anzustecken. Ein Umstand, der unter anderem auch von Report24 immer wieder (siehe auch hier, hier und hier) scharf kritisiert wurde, weil man dadurch gesunde Menschen stigmatisierte und die “Fallzahlen” künstlich in die Höhe trieb. All das, nur um harsche, unmenschliche und völlig nutzlose Maßnahmen rechtfertigen zu können, die mit demokratischen, rechtsstaatlichen Prinzipen nichts mehr zu tun hatten.

    Deshalb wurde von den Gesundheitsbehörden auch ein aussagekräftiger und einfacher Test ignoriert, der von Forschern a der renommierten Stanford University entwickelt wurde. Dieser seit Mai 2020 verfügbare einfache Test stellt die Infektiösität von positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Menschen fest. Doch weil laut diesem Testverfahren 96 Prozent der “Asymptomatischen” nicht in der Lage waren, das Virus zu verbreiten, wurde dieser nicht angewendet.

    Der investigative Journalist und Autor David Zweig, der auch zu den “Twitter Files” beitrug” machte in seinem Substack auf diesen Test aufmerksam. Zweig erklärt: “SARS-CoV-2 ist ein positives oder ‘plus-stranded’ RNA-Virus. Damit es sich replizieren kann, muss es einen Minus-Strang haben. Der Stanford-Test prüft auf geniale Weise, ob der Minus-Strang vorhanden ist. Ist dies der Fall, bedeutet dies, dass sich das Virus aktiv repliziert und somit potenziell infektiös ist. Fehlt der Minus-Strang, dann repliziert das Virus nicht. (Es ist nicht möglich, das Virus zu übertragen, wenn es sich nicht repliziert.)”

    Es konnte ja nicht sein, dass die ganze herbeigetestete “Pandemie” sich in Luft auflöst und die ganzen Lockdown- und Impf-Fanatiker in Politik, Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen um ihre “Lorbeeren” für die Bekämpfung des “Killervirus” kamen, oder? Und nicht nur das: Die breite Anwendung dieses Tests hätte dazu geführt, dass diese ganze “Pandemie” ihren Furchtfaktor verliert. Oder anders ausgedrückt: Wenn von 100.000 Getesteten 120 Personen positiv getestet werden, davon 20 Symptome aufweisen

    https://report24.news/plandemie-gesundheitsbehoerden-ignorierten-aussagekraeftigen-covid-test-zur-infektioesitaet/

    • balkansurfer
      Mai 16, 2023 um 4:37 am

      Mafia Stile, wie man es den Albanern, Ukrainern gelehrt hat. Das Beteiligungs, Erpressungsmodell. Alles was Deutschland vorführt ist Betrug nicht nur Corona und der Lockdown

      Alte ermorden, war das Programm bei Covid, nach dem Plan von Richard Hatchett, heute CEPI Chef

      Richard Hatchett. CEP Chef, IFC, Goldman Sachs, WEF, Pharma Dachverband

      Soylent Grün wird umgesetzt

      15. 05. 2023 | Der Plot des im Jahr 2022 spielenden Films „Soylent Grün“ aus dem Jahr 1973 nähert sich der Verwirklichung. Es geht um den effizienten Umgang mit überzähligen Menschen. Seit gut zwei Jahren gilt in Kanada ein liberalisiertes „Gesetz zur medizinischen Hilfe beim Sterben“ (MAiD). Nach Skandalen um Bürokraten, die Behinderten und Kranken statt Unterstützung MAiD anboten und einer Diskussion um viele sozioökonomisch benachteiligte Selbsttöter, haben zwei „Bioethikerinnen“ im Journal of Medical Ethics begründet, warum es human ist, Menschen in ausweglosen ökonomischen Schwierigkeiten den Ausweg der Selbsttötung zu bieten. Defekte Rädchen der Maschine werden entsorgt. Zum Plot von Soylent Grün fehlt nur noch ein kleiner Schritt. |

      Privatisierte Uni-Spitäler: Ein Skandal ohne Ende

      Bernd Hontschik © Barbara Klemm

      Bernd Hontschik / 18.08.2022 Im Land Hessen hatten CDU und FDP Investitionen gescheut und eine Spitalgruppe an einen Konzern verschachert. Jetzt wird’s teuer.

      Red. Der Autor dieser Kolumne, Bernd Hontschik, ist Chirurg und Publizist.

      Über den Verkauf der Universitätskliniken Marburg und Giessen (heute 86 Spitäler und Institute mit 11’000 Mitarbeitenden) an den börsennotierten Konzern Rhön-Klinikum AG (Umsatz 2011: 1,4 Milliarden Euro) ist in den vergangenen sechzehn Jahren eigentlich schon alles gesagt worden. Vorher hatte die Hessische Landesregierung ihre gesetzlichen Verpflichtungen der Krankenhausfinanzierung jahrelang und so lange ignoriert, bis die Kliniken in ihrer Bausubstanz soweit heruntergekommen waren, dass CDU und FDP sie für den Spottpreis von 116 Millionen Euro an den Rhön-Konzern verkaufen konnten, der seinen Aktionären seitdem zehn Prozent Rendite zukommen lässt. Die Landesregierung unter Roland Koch brüstete sich lauthals, den Landeshaushalt von der millionenschweren Last notwendiger Investitionen und Unterhaltskosten befreit zu haben. Was dem ärztlichen und pflegerischen Personal damit angetan wurde, interessierte nicht. Was das für die Medizin bedeutete, interessierte auch nicht. Heute wissen wir aber, dass alles sowieso ganz anders gekommen ist. Denn niemand weiss ja, was in dem Kaufvertrag von 2006 eigentlich vereinbart worden ist. Der Vertragstext ist nach wie vor geheim. Warum ist dieser Vertrag wohl geheim? Misstrauen ist angesagt.

      Versprechungen wurden nicht eingehalten, vertraglich Vereinbartes gekündigt, Druckversuche ausgeübt und die Öffentlichkeit immer wieder getäuscht, aber das Schlimmste ist: Seitdem lässt sich jede Hessische Landesregierung am Nasenring durch die Manege führen. Nicht einen einzigen Euro hat der Verkauf der Universitätskliniken erspart, im Gegenteil. Vor kurzem hat die Hessische Landesregierung sogar eine halbe Milliarde Euro für den Konzern locker gemacht, um die privatisierten Universitätskliniken «zu fördern»!

  2. Mai 22, 2023 um 7:56 pm

  1. August 4, 2023 um 10:38 pm

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