Urteil in Köln Drei Freisprüche in Prozess um Einsturz des Stadtarchivs
Das Kölner Landgericht hat im Prozess zum Einsturz des Stadtarchivs 2009 einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht drei von vier Angeklagten freigesprochen. Lediglich ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Laut Anklage hatten Fehler bei Bauarbeiten zu dem Unglück geführt. Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahn-Bauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, etliche Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben. Der Gesamtschaden beträgt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für drei Angeklagte – zwei Bauleiter privater Unternehmen und den Bauüberwacher der KVB – Bewährungsstrafen von zwölf beziehungsweise zehn Monaten wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Die Männer hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt, weil sie die Bauarbeiten vor dem Archiv nicht wie vorgeschrieben überprüft, dokumentiert und kommuniziert hätten, argumentierten die Ankläger.
„Eindeutig und zweifelsfrei“
Für eine vierte Angeklagte, ebenfalls Bauüberwacherin der KVB, hatte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Der Frau hätten entscheidende Informationen gefehlt, um die Folgen der Taten vorhersehen können. Ein fünfter Angeklagter wurde wegen Krankheit für verhandlungsunfähig erklärt, der Prozess wurde ohne ihn fortgesetzt.
Nach Überzeugung des Landgerichts konnte die Unglücksursache im Prozess geklärt werden. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es stehe „eindeutig und zweifelsfrei“ fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Dies sei die alleinige Ursache für das Unglück, eine andere gebe es nicht. Dem Archivgebäude sei „förmlich der Boden unter den Füßen“ entzogen worden.
Laut Anklage waren Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen Gesteinsblock gestoßen, den sie nicht beseitigen konnten. Stattdessen hätten sie um das Hindernis herum gebaggert, so dass in einer unterirdischen Betonwand ein Loch entstand. Durch diese Fehlstelle seien am Unglückstag plötzlich große Mengen Sand und Kies in die Baugrube eingebrochen.
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