Startseite > Europa > Ex-Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Karge, über die Weisungs gebundene Nonsens Justiz in Berlin

Ex-Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Karge, über die Weisungs gebundene Nonsens Justiz in Berlin

Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?

Dr. Alexander von Paleske – Der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Karge im Interview.

2010_08280004
Dr.Hans-Jürgen Karge
Foto: Dr. v. Paleske

– Er war der Leiter der grössten Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik in Berlin Moabit von 1995-2006, damit Chef einer Behörde von 1000 Justizbediensteten darunter 350 Staatsanwälten.

– Der ZEIT Herausgeber Michael Naumann bezeichnete ihn in einer Talkshow mehrfach als „durchgeknallten Staatsanwalt“ was Naumann eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung einbrachte. Im vergangenen Monat hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Verurteilung allerdings wieder auf.

Es handelt sich um Dr. Hans-Jürgen Karge, den ich nach 34 Jahren nun als „Unruheständler“, mittlerweile als Rechtsanwalt zugelassen, wiedertraf und für ein Interview gewinnen konnte.

………………………………

Ja, aber auch das sind politische Auseinandersetzungen. Die Äusserung von Herrn Naumann, den ich persönlich nicht kenne und der mich nicht kennt, bezog sich auf Einzelheiten eines Strafermittlungsverfahrens (gegen Michel Friedmann, der Verf.), und da müssen andere Regeln gelten. Die Staatsanwälte müssen vor irgendwelchen Verleumdungen geschützt werden.

Was war denn eigentlich nach Ihrer Auffassung der Hintergrund gewesen für die Äusserung des Herrn Naumann, der Sie als „durchgeknallten Staatsanwalt“ bezeichnete bzw. verleumdete?

Die Staatsanwaltschaft in Berlin hatte das Problem, einen Prominenten der deutschen Medienlandschaft zunächst als Zeugen zu haben und dann festzustellen, dass der Herr auch Rauschgift genommen hatte, sodass er zum Beschuldigten wurde. Dieser Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz , der dann ja auch gerichtlich bestätigt wurde, führte zu Durchsuchungen, und hat bei Bundestagsabgeordneten und vielen Journalisten grosses Interesse erregt, weil man wissen wollte, wer ausserdem noch sich dieser ukrainischen Damen bedient hatte.

Es waren ja wohl gerade auch die Art und Weise der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten,

……………………

Kommen wir auf die Verhältnisse in Berlin zurück
Dort hat es ja in den Jahren Ihrer Tätigkeit einigen Ärger gegeben, der schliesslich dazu führte, dass man versucht hat, sie vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, ein vergeblicher Versuch allerdings.
Können sie das aus ihrer Sicht noch einmal schildern, was zu diesem Zerwürfnis mit dem Berliner Senat geführt hat

Es gab in Berlin den verständlichen und ehrenwerten Versuch der Grünen, die Grosse Koalition zu Fall zu bringen. Und in diesem Zusammenhang hat man das von der Grossen Koaltion, nicht von der CDU alleine, verwirklichte Bankenprojekt in Berlin unter Beschuss genommen, und hat mit Strafanzeigen versucht, dem führenden CDU Mann, dem Herrn Landowsky, Straftaten nachzuweisen...

Ich erinnere mich beispielsweise an Leute wie den Herrn Schuessler in Frankfurt, seines Zeichens Hehler und Inhaber des berüchtigten Lokals „Sonne von Mexiko“. Ein Ganove „mit Herz“. Zu seiner Beerdigung 1967 kamen 1000 polizeibekannte Ganoven aus ganz Deutschland angereist, die Polizei kannte sie und sie kannten die Polizei, oder „die Schmiere“ , wie sie sie nannten.Wir haben es aber heute mit bandenmässigen Zusammenfassungen von Kriminellen aus aller Herren Länder zu tun, mit Mafia-Strukturen.
Jürgen Roth hat gerade ein Buch über die massive Präsenz der italienischen Mafia in Deutschland veröffentlicht. Sind sowohl die Polizei, als auch die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser organisierten Kriminalität nicht macht- und hilflos?

Ja, boshaft gesagt, wir leben in einer Parallelwelt. Diese Leute nehmen die Staatsanwaltschaft ja gar nicht wahr, geschweige denn ernst, weil die Welt der deutschen Staatsanwälte und die Welt dieser Kriminellen nichts miteinander zu tun haben. Die Problematik liegt auch hier in der Internationalität, die Köpfe sitzen alle nicht in Deutschland, an die Köpfe kommen wir nicht heran, weil wir nach wie vor, allem Gerede zum Trotz, rein national agieren.

…………………

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/justiz-in-der-krise-oder-krisenjustiz/

Kommentar: In Berlin ist bekanntlich jede Art von Betrug der Politiker bis in die Neuzeit erlaubt und wird vertuscht. Einsamer Höhepunkt, die Skandale um die Berliner Bank Gesellschaft, Wohnungs Bau Gesellschaften, Berlinwasser, und die Visa Beschaffung für Drogen Bosse und Cefs krimineller Clans, im Tausender Paket, welche sogar Deutsche ermordeten um Verbrechen Deutscher Diplomaten u.a. an der Vertretung in Tirana zu vertuschen. Die Unterlagen der Bundes Grenzschutz Behörde, verschwanden bei der korrupten General Staatsanwaltschaft in Berlin spurlos. Die Verfahren gegen Mercedes, FerroStaal und Siemens, wurden alle von ausl. Staatsanwaltschaften angeschoben, bzw. von der Stuttgarter, Augsburger, Frankfurter! In Berlin ist Staats Verbrecher und OK Betrug von Firmen ganz einfach Straffrei, wie der Betrugs mit der Schweine Grippe zeigt, denn man braucht halt seine „Scharzen Kassen“ aus dem Firmen Bereich. siehe GRECO Bericht des Europarates. Deutschland hat Null Rechts Standard und ist auf dem Niveau einer Bananen Republik, wie der GRECO Bericht ja in aller Deutlichkeit feststellt.

450 Kilo Heroin nach Italien mit Hilfe der Deutschen Botschaft Tirana ( 1 2)

30. 5. 2005 Brief der Deutschen Botschaft, gez. Sabine Bloch, das Thomas Rossner direkt Manager bei Hekumar Hoxha war, dem Super Droen Boss (aber trotzdem nur ein Unter Capo) und das Hoxha Bauhaus in Shiak leitete als Direktor bis zu seiner gezwungenen Abreise.

Kommentar: Was für erbärmliche Gestalten da nach Albanien kamen, zeigt dieser Vorfall. SHIAK, war schon in 1994 in der Presse, als Drogen Dreh Kreuz bekannt und u.a. auch durch Agron Duka und seinem Clan im Umfeld wie Lefter Koca und Lul Berisha. Berüchtigt ist ebenso der Gjoka Clan in SHIAK, der auch in der Politik ist, wie mit Geschäfts Zentren bekannt ist.

http://balkanforum.org/thread.php?threadid=3805

Geschäfte der SPD Politiker mit der Internationalen Drogen Mafia

Es gibt auch SChreiben aus 2002 u.a. an die BMZ und Botschaft, über das Kinderkrankenhaus. So tief stecken die verbrecherischen Etnwicklungshelfer im Sumpf.

Kommentar: Dies zum Stand der Berliner Justiz, welche es lustig finden, wenn hohe Millionen Summen verschwinden u.a. durch Berlinwasser und es als normal ansieht, wenn Lobbyisten mit Vorsatz und vollen Wissen, genauso wie Politiker und Diplomaten der Drogen Mafia mit Visas ausstattet. siehe oben auch Michael Friedmann: Tausende von Visas wurden an die Russen Mafia verkauft, inklusive Sozial Wohnungen in Berlin, für eine Bestätigung das der angebliche Russe-Ukrainer, jüdische Eltern hat.

Eine Phönix Dokumentation über die Jüdische Mafia in Berlin

Phönix Video:

http://www.dailymotion.com/video/xd5pmf_die-judische-russenmafia-in-der-brd_news

Freitag, 22. August 2008
Gangster-Oligarch Chodorkowski muss weiter im Knast brummen
rhbl

Michail Chodorkowski, ein russischer Öligarch aus dem Umfeld der berüchtigten Abrahamowitsch-Beresowski-Bande, die sich Anfang der Neunziger Jahre mit unkonventionellen Methoden wie Mord, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung und Raub beträchtliche Teile des roten Volksvermögens der gerade untergegangenen Sowjetunion aneignete (insb. Öl- und Gasquellen, wertvolle Rohstoffe) muss weiter brummen.
http://scusi.twoday.net/stories/5140459/

  1. nudrio
    November 4, 2010 um 2:24 pm

    Freie Fahrt für die Verbrecher der Politik und Wirtschaft kurz gesagt:

    Vor einem Jahr interviewte ich den ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hansjürgen Karge auch zu diesem Thema:

    Frage Dr.v. Paleske
    Die Staatsanwaltschaften nennen sich scherzhafterweise manchmal Einstellungsbehörden statt Strafverfolgungsbehörden, weil mehr als 70 Prozent aller Verfahren eingestellt werden.
    Ist die Staatsanwaltschaft nicht „Klassenjustiz“ insofern, als Tagediebe, Handtaschenräuber etc., wo der Sachverhalt meistens recht einfach aufzuklären ist, verfolgt, angeklagt und verurteilt werden, hingegen Wirtschaftskriminelle, wo der Sachverhalt oftmals komplex ist, wo Sachverständige notwendig sind, weil den Staatsanwälten die erforderlichen Kenntnisse fehlen, oftmals frei ausgehen, weil die Staatsanwaltschaft kapituliert?

    Antwort Dr. Hansjürgen Karge
    Ich selbst habe mich nach zwei Jahren allgemeiner Kriminalitätsbekämpfung auf das Wirtschaftsstrafrecht gestürzt, aus genau diesen von Ihnen genannten Gründen. Es gab aus vielen soziologischen Untersuchungen, beispielsweise aus den USA, die Erkenntnis, dass vornehmlich der Kleinkriminelle verfolgt wird. Boshafterweise könnte man sagen: Das entspricht dem, was die Staatsanwälte können.

    Wenn es kompliziert wird, wozu die organisierte Kriminalität im allgemeinen aber insbesondere die Wirtschaftskriminalität gehört, war jedoch die Hoffnung, dass wir auch da effektiver werden können.

    Man hatte zuerst in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegründet, inzwischen gibt es überall schwerpunktmässig arbeitende Wirtschafts-Staatsanwälte.

    Jedoch, wir sind, aus meiner Sicht gesehen, letztlich gescheitert. Die Justiz hat nicht die finanziellen Ressourcen gehabt, um genügend gute Fachleute einzustellen. Und neben den Fachleuten muss die Justiz Staatsanwälte haben, die den energischen Willen haben, Straftaten zu verfolgen. Das ist nichts Anstößiges, wie manche „fortschrittliche“ Menschen meinen.
    Verfolgungswillen zu haben, und sich auch wehzutun beim Arbeiten, und nicht nachzugeben, ohne diesen starken Willen wird man bei schwierigen Komplexen keinen Erfolg haben.

    Und daran fehlt es neben der Masse und den Ressourcen. Es ist nicht so sehr die fehlende wirtschaftliche Ausbildung der Staatsanwälte, es ist der Wille, zu verfolgen und natürlich die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Polizei und durch Wirtschaftsfachleute, die uns nach wie vor weitgehend fehlen.
    ……………..
    http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/hypo-alpe-skandalbank-kapituliert-die-staatsanwaltschaft/

  2. nora
    August 11, 2011 um 6:07 pm

    Lauter Verbrecher, und gegen Ackermann, Jörg Asmussen wird nicht vorgegangen.

  3. nora
    August 11, 2011 um 6:07 pm

  4. gei
    April 8, 2013 um 7:08 am

    Erschreckend sehe ich auch die Tendenz der Richter an, sich diesem
    System, das letztendlich immer mehr Straftatbestände schafft,
    gleichzeitig aber an Richtern spart, einfach unterzuordnen. So haben
    beispielsweise erst jünst Richter gesagt, dass sie sich an dem, was
    rechtlich vorgegeben ist, nicht orientieren bzw. dies nicht einhalten
    weil ihnen die Zeit dafür fehle. Die Entscheidung des BVerfG, die die
    Rahmenbedingungen vorgab, sei insofern realitätsfremd und deshalb
    würde man sie halt ignorieren. Dieses Vorgehen bzw. dieses offene
    Eingeständnis des Rechtsbruchs hätte eigentlich zu einem kollektiven
    Aufschrei führen müssen, stattdessen gab es 1-2 kleinere Artikel dazu
    und das war es.

    Die Richter sagen zunehmen „tja, uns fehlt die Zeit zu prüfen“ statt
    zu sagen „tut uns leid, aber dann _müssen_ eben von tausend Fällen
    970 liegenbleiben, denn wir _müssen_ alles prüfen, dafür sind wir
    da“. Die Richter müssen aufbegehren und sagen „tja, liebe Politik,
    ihr habt es in der Hand, etwas zu ändern, ihr könnt hier z.B. das
    StGB mal ausmisten und nicht immer neue Straftatbstände schaffen,
    ohne dass ihr auch dafür sorgt, dass diese überhaupt verfolgt werden
    können“. Aber es herrscht ein kollektives Schweigen.

    http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/10/hat-das-bverfg-keine-ahnung-
    von-der-realitaet-das-meint-jedenfalls-eine-riag-am-ag-wuerzburg-und-
    schiesst-m-e-ueber-das-ziel-hinaus/

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/17/meine-tglichen-s
    traftaten/
    „Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den
    Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der
    Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe
    weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu
    prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

  5. monan
    August 9, 2014 um 6:07 pm

    Ehemaliger Generalstaatsanwalt Dr. Karge zum Ecclestone-Prozess: „Ich bin ausser mir“
    Dr. Alexander von Paleske —- 6.8. 2014 —— Der Strafprozess gegen den Formel 1- Mann Bernie Ecclestone, ist gestern gegen eine Zahlung von 100 Millionen US Dollar (60 Millionen Euro) eingestellt worden.

    Picture-or-Video-002136
    Bernie Ecclestone gestern …….weisse Weste für 100 Millionen? Screenshot: Dr. v. Paleske

    Ich bat den ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hansjürgen Karge um eine Stellungnahme.

    Herr Dr. Karge, die gestrige Verfahrenseinstellung ist gegen eine hohe Geldsumme erfolgt. Nährt das nicht den Verdacht, die Justiz ist keineswegs blind sondern misst mit zweierlei Mass?
    Ecclestone drohten maximal 10 Jahre Freiheitsentzug , nun ist er ein freier Mann mit blütenweisser Weste und kann weiter im Rennsport viel Geld verdienen.. Die 100 Millionen Dollar dürften den Multimilliardär wohl auch nicht allzu sehr schmerzen. Wie denken Sie als ehemaliger Generalstaatsanwalt darüber?

    Dr. Karge:
    Ich bin außer mir ob dieses m.E. eindeutig gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßenden Ergebnisses. Paragraph 153a StPO sollte Geringfügigkeiten ohne langwierige Hauptverhandlungen erledigen. Dann wurde der Geltungsbereich bis auf die „mittlere“ Kriminalität ausgedehnt. Bereits am Tag nach dem Inkrafttreten des Gesetzes rief mich der Vorsitzende „meiner“ Wirtschaftsstrafkammer an und meinte, ich hätte so eine komplizierte Anklage erhoben, die könne man doch jetzt elegant nach § 153a StPO erledigen. Meine Arbeit von einem Jahr war dahin.

    Bei Herrn E dürfte es sich aber wohl nicht nur um mittlere Kriminalität gehandelt haben, wenn man der Anklage folgt.
    Aus meiner Sicht wird § 153a StPO seit Jahren von Staatsanwaltschaften und Gerichten missbraucht. Staatsanwaltschaften klagen an, weil sie von der politischen Führung dazu angehalten werden oder weil sie aus falschem Ehrgeiz handeln, obwohl es sich nicht um „wasserdichte“ Anklagen handelt.

    Richter sind unwillig, weil es sich um eine im Vergleich zu „normalen“ Prozessen viel größere Anstrengung handelt. Im übrigen: Wer in eine Wirtschaftsstrafkammer kommt, das bestimmen allein seine Kollegen. Es sind nicht immer die besten, die kommen in die Schwurgerichtskammern.

    Wenn man nicht klären konnte, ob Bestechung vorliegt, dann hat man Herrn E freizusprechen. Was hat es denn mit Geringfügigkeit zu tun, wenn eine Bestechung nicht nachzuweisen ist? Gibt es jetzt eine geringfügige Bestechung wie „ein bißchen schwanger“?

    Auch wenn ein ehemals Angeklagter nach der Einstellung des Verfahrens nicht vorbestraft ist: Eine Einstellung nach § 153a StPO setzt das Vorliegen einer Straftat voraus! Weil diese als geringfügig eingestuft werden kann, darf das Verfahren eingestellt werden.
    Wenn Herr E. nicht wusste, dass sein Partner von der Landesbank (Dr. Gribkowski) „Beamter“ war, dann kann ihm eine Straftat nicht nachgewiesen werden, und dann darf das Verfahren wegen einer als geringfügig zu bewertenden Straftat, die ja nicht vorliegt, auch nicht eingestellt werden.

    Nun läuft ebenfalls in München ein weiterer Strafprozess mit prominenten Angeklagten: Den ehemaligen Managern der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Die haben im Jahre 2007 mit dem Kauf der österreichischen Hypo-Alpe-Adria Bank mehrere Milliarden Euro in den Sand gesetzt, und stehen jetzt wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht.. Das Landgericht München wollte ursprünglich die Anklage wegen Untreue gar nicht zulassen. Erst auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin wurde vom Oberlandesgericht München die Verfahrenseröffnung angeordnet. Im Prozessverlauf bisher drängte sich (für mich) der Eindruck auf, das Gericht wollte mit der Nichtzulassung der Anklage auf jeden Fall recht behalten. Sollten per lege lata derartige Zulassungserzwingungen nicht grundsätzlich dann an eine andere Kammer des Landgerichts gehen?

    http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/ehemaliger-generalstaatsanwalt-dr-karge-zum-ecclestone-prozess-ich-bin/

  6. politic
    Dezember 28, 2019 um 7:05 pm

    Um zu verstehen, warum die Affaire keine Folgen haben wird, muss man sich das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) anschauen. Dort ist nämlich geregelt, dass die Staatsanwälte nur dann ermitteln dürfen, wenn der Justizminister es erlaubt. Wenn er es verbietet, wird auch einer offensichtlichen Straftat von Politikern nicht nachgegangen. Oder von jedem anderen, den der Justizminister schützen möchte. Ich weiß, dass das wie eine verrückte Verschwörungstheorie klingt, aber Sie können es hier im Detail nachlesen und auch die Paragraphen sind dort verlinkt. Dass das keine unsinnige Behauptung von mir ist, zeigt sich daran, dass der Europäische Gerichtshof auch bemängelt hat, dass die deutsche Staatsanwaltschaft – und damit die deutsche Strafjustiz – nicht unabhängig ist.

    In Deutschland genießen Politiker vor dem Gesetz also Narrenfreiheit. Bei Frau von der Leyen und ihrer Berateraffaire kann man das besonders deutlich sehen, denn gegen sie wurden im Zuge der Affaire mindestens zwei Strafanzeigen wegen vorsätzlich verursachter Scheinselbstständigkeit und wegen Untreue und gestellt und passiert ist danach – nichts.

    Dabei gab und gibt es einigen Klärungsbedarf, denn es ging nicht „nur“ um Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Beraterverträgen in Millionenhöhe, sondern es ging auch darum, dass David von der Leyen, der Sohn von Frau von der Leyen, ausgerechnet bei McKinsey, einer der Firmen, die besonders viele gut dotierte Aufträge ohne Ausschreibung bekommen hat, einen gut bezahlten Job bekommen hat.

    Aber passiert ist wie gesagt nichts. Übrigens hieß es noch im Sommer, dass Frau von der Leyen kurz vor Weihnachten vor dem Untersuchungsausschuss aussagen werde. Sie wolle den Termin auch wahrnehmen, hieß es damals. Das scheint sie sich inzwischen anders überlegt zu haben, denn nun ist Weihnachten und vor dem Ausschuss ist sie nicht aufgetaucht.

    Sie muss auch nicht mehr dahin, denn als EU-Kommissionschefin kann man sie kaum vorladen. Da genießt sie Immunität und die scheint sie zu nutzen.

    Und hier macht es wirklich Spaß, den Unsinn zu lesen, den unsere deutschen „Qualitätsmedien“ zu dem Theater abliefern. Der Spiegel selbst hatte im Juli geschrieben, dass von der Leyen im Dezember aussagen wolle

    Nur ein Beispiel: In Deutschland ist es sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem Strafrecht verboten, einen Angriffskrieg zu planen, vorzubereiten oder einzuleiten, wie es in § 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) heißt. Früher war dies identisch in § 80 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
    Nun war der Krieg gegen Jugoslawien 1999 eindeutig völkerrechtswidrig, wie sogar der damalige Kanzler Schröder zugibt.
    Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem auch festgestellt wird, dass sogar jeder Abgeordneter, der für diesen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich entsprechend strafbar gemacht hat: „Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.
    Nun steht dies in dem Gutachten im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ der USA gegen Syrien. Aber das ist nicht entscheidend, denn es gilt genauso für jeden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, an dem sich Deutschland beteiligt und für den ein Abgeordneter gestimmt hat. Dazu habe ich nach dem Erscheinen des Gutachtens einen ausführlichen Beitrag geschrieben.
    Formal ist die Beteiligung der Bundeswehr mit ihren Aufklärungstornados an dem Krieg in Syrien heute (noch) nicht als grundgesetzwidrig eingestuft worden. Aber nicht, weil es nicht so wäre, sondern weil „wo kein Kläger, da keine Anklage“.
  7. Dezember 28, 2019 um 8:51 pm

    Fällt die deutsche Justiz Fehlurteile am laufenden Band?
    Amtsrichter Thorsten Schleif hat ein Buch mit dem Titel „Urteil

    veröffentlicht. Darin wirft er der Justiz Versagen vor. Foto: dpa/Thomas Frey

    Düsseldorf Steht die Justiz, steht der Rechtsstaat in Deutschland kurz vor dem Zusammenbruch? Fällen Richter am laufenden Band Fehlurteile? Ein Richter aus Dinslaken behauptet dies. Sein Buch sorgt derzeit nicht nur in der Justiz-Szene für Gesprächsstoff. …..

    Nach Ansicht Schleifs sprechen die Richter sogar reihenweise Skandalurteile. Aus Unsicherheit, aber auch, um vom Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler attestiert zu bekommen, verhängten sie möglichst milde Strafen. Das Risiko, dass eine überlastete Staatsanwaltschaft Revision einlegt, sei nämlich viel geringer als bei einem unzufriedenen Angeklagten. Manche Richter hängten Bewährungsstrafe an Bewährungsstrafe, obwohl Verurteilte rückfällig wurden und die Bewährung eigentlich widerrufen werden müsste.

    https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/richter-thorsten-schleif-wirft-deutscher-justiz-versagen-vor_aid-46711903

  8. mausemops77c0c681ff
    Mai 1, 2024 um 2:03 pm

    so lange ist die Justiz schon im Argen in Berlin und noch länger

  1. No trackbacks yet.

Hinterlasse einen Kommentar